FAQ

F: Welche Betriebsausgaben kann ich als Amazon Händler steuerlich geltend machen?
A: Grundsätzlich alle Ausgaben, die für den Betrieb notwendig ist. Hier einige Beispiele: Telefonkosten, Internetkosten, Laptop, Büroausstattung, Miete für Büro bzw Lager, Kosten für Coaching, Kosten der Markenanmeldung, Beratungskosten, Marketingkosten, PPC, Zollgebühren, Transportkosten, diverse Lizenzkosten zB Helium 10, Sellerboard, Jungle Scout, Pixelfy,…

Auf unserer Online Plattform: www.mein-onlinesteuerberater.at findet ihr zu diesem Thema auch ein kostenloses Video.

F: Kann ich Ausgaben die bereits vor Betriebseröffnung angefallen sind steuerlich absetzen?
A: JA, diese Ausgaben können als sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Auch ein Vorsteuerabzug ist zulässig (für Rechnungen bis circa 6 Monate vor der Betriebseröffnung = sogenannte Vorgründungsphase). Achtung ganz wichtig: Sobald ihr über eine gültige österreichische UID-Nummer verfügt gebt diese bei euren Geschäftspartnern und auch im Amazon Seller Center bekannt. Beispiel: Rechnung über ein Coaching aus Deutschland: Mit Bekanntgabe eurer österreichischen UID-Nummer wir die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt (es kommt zu einem Übergang der Steuerschuld auf euch als Seller; diese kann gleichzeitig als Vorsteuer wieder abgezogen werden und stellt damit keinen Kostenfaktor für euch dar – keine Sorge wir erklären das korrekt in eurer Buchhaltung). Eine fälschlicherweise in Rechnung gestellte deutsche Umsatzsteuer (19%) kann leider nicht rückerstattet werden und wird zu einem unnötigen Kostenfaktor.

F: Wie lautet die aktuelle Versandhandelsregelung?
A: Seit 1.7.2021 gibt es keine Lieferschwelle mehr. Das bedeutet dass Lieferungen an private Konsumenten in der EU ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern sind. Lediglich bei  Kleinstunternehmen mit Versandhandelsumsätzen von bis zu EUR 10.000 pro Jahr (diese Grenze gilt für alle Lieferungen in die EU; nicht pro Land) ist weiterhin eine Besteuerung in dem Land vorgesehen, wo die Versendung oder Beförderung beginnt. Dies hätte zur Folge, dass sich alle Amazon FBA-Händler in allen Ländern der EU (sofern dort Waren hingeschickt werden) steuerlich registrieren lassen müssen. Um diesen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, können die Umsätze über den EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) im Wohnsitzstaat gemeldet und die Steuern dort abgeführt werden. Von dort wird die weitere Verteilung an die jeweiligen Länder vorgenommen.

F: Wie kann ich mich dazu anmelden?
A: Seit April 2021 kannst du dich über Finanz-Online zum EU-OSS anmelden. Achtung: Wenn du dich für EU-OSS entscheidest sind alle unter die EU-OSS Regelung fallende Umsätze über dieses System zu erklären (keine Ausnahme von einzelnen Ländern in denen beispielsweise ohnehin eine Registrierung vorliegt). Hier der Link für die Anmeldung (Anmeldedaten erforderlich): https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

F: Ich habe eine österreichische und deutsche UID-Nummer. In welchem Land muss ich mich zu EU-OSS anmelden?
A: Für EU-Unternehmen erfolgt die Registrierung in jenem Staat in dem der Sitz der wirtschaftlichen tätigkeit liegt. Für in Österreich ansässige Händler muss die Registrierung damit über das österreichische Finanz-Online erfolgen. Achtung: Wenn du dich für EU-OSS entscheidest sind alle unter die EU-OSS Regelung fallende Umsätze über dieses System zu erklären (keine Ausnahme von einzelnen Ländern in denen beispielsweise ohnehin eine Registrierung vorliegt).

F: Umstellung auf EU-OSS: Muss ich die Produktpreise um die Steuer des jeweiligen Landes anpassen?
A: Die bei Amazon eingegeben Produktpreise müssen alle anfallenden Steuern beinhalten. Zum Beispiel muss beim Angebot bei „Amazon.es“ die spanische Umsatzsteuer zum entsprechenden Steuersatz eingerechnet werden. Achte also bitte darauf, dass ab 1.7.2021 die Preise für die jeweiligen Länder entsprechend angepasst werden. Andernfalls schmälert ein höherer Steuersatz in einem anderen Land deinen Gewinn. 

F: In welchen Ländern muss ich mich ab 1.7.2021 steuerlich noch registrieren wenn ich EU-OSS anwende?
A: Bei Anwendung des EU-OSS beschränkt sich die umsatzsteuerliche Registrierung auf das Heimatland und alle Länder mit Lagerbestand.

F: Ab welchem Zeitpunkt kann ich EU-OSS anwenden?
A: Die Verwendung des IOSS muss auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. EU-OSS ist ab dem ersten Tag des auf den Antrag folgenden Kalendervierteljahres anzuwenden. Das heißt, wenn EU-OSS ab 1.7.2021 angewendet werden soll, hat die Anmeldung bis 30.6.2021 beim Finanzamt zu erfolgen.

F: Wann und wie sind die Erklärungen abzugeben?
A: Erklärungszeitraum ist immer das Kalendervierteljahr. Die Meldung hat bis zum Letzten des Folgemonats zu erfolgen (zB Meldezeitraum 3. Quartal 2021 à Meldung bis 31.Oktober 2021).Nullerklärungen sind verpflichtend abzugeben. Die Meldung hat über Finanz-Online zu erfolgen. Es ist keine Jahreserklärung einzureichen.

F: Welchen Gewerbeschein muss ich für meinen Onlinehandel (zB Amazon FBA) lösen?
A: Internet- und Versandhandel (Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent)

F: Muss ich meine Amazon Business als Firma im Firmenbuch eintragen lassen?
A: Nein, bis zur Erreichung der Rechnungslegungspflicht in Österreich (TEUR 700 Umsatz) musst du dich nicht im Firmenbuch eintragen lassen. Bis dahin schreibst du alle Rechnungen in deinem Namen. Eine freiwillige Eintragung ist jedoch jederzeit möglich.

F: Muss ich mich beim österreichischen Finanzamt melden, wenn ich mein Amazon FBA Business starte?
A: Ja, du musst den Fragebogen zur Betriebseröffnung ausfüllen bzw über Finanz-Online den Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf betriebliche Veranlagung machen.

F: Was muss ich bei der Sozialversicherung beachten? Ist diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig?
A: Ja, mit der Lösung des Gewerbescheines bist du grundsätzlich bei der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert. Wenn du Neugründer bist bzw in den letzten 5 Jahren nicht nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert warst, kannst du einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung für Kleinstunternehmen beantragen. Dann bist du nur unfallfallversichert. In diesen Fall darfst du jährlich maximal EUR 35.000 Umsatz erzielen und einen Gewinn von maximal ca EUR 5.800 (wird jährlich angepasst) erwirtschaften.

F: Wenn ich Waren vom Amazon Lager aus Deutschland versende, brauche ich dann eine deutsche Steuernummer?
A: Ja, du musst dich in Deutschland registrieren lassen und eine Steuernummer und eine UID-Nummer beantragen. Wir können das gerne für dich übernehmen. Am besten du buchst dazu unser Starterpaket (siehe Leistungen). Wenn du das lieber selbst in die Hand nehmen möchtest, haben wir einen eigenen Onlinekurs dafür gestaltet (Steuerpaket Deutschland und EU-OSS).. Hier erklären wir dir Schritt für Schritt welche Angaben zu machen sind und welche Anlagen du an das deutsche Finanzamt mitschicken musst. Diesen Kurs findest du unter diesem Link: https://www.mein-onlinesteuerberater.at

F: Wie lange dauert es, bis ich die deutsche Steuernummer erhalte?
A: Normalerweise dauert es nach dem Absenden der steuerlichen Registrierung ca 4 Wochen bis du die deutsche Steuernummer erhältst. Die UID-Nummer wird von einer anderen Fachabteilung erteilt und kann noch einmal weitere 4 Wochen benötigen. Achtung: Für die Beantragung wird vorausgesetzt, dass bereits ein Seller Account aktiv ist. Dies muss dem Finanzamt nachgewiesen werden.

F: Werde ich in Deutschland einkommensteuerpflichtig wenn ich Waren vom deutschen Amazon-Lager versende?
A: Nein, der Gewinn den du mit deinem Amazon Business erzielst wird in Österreich (wenn du in Österreich deinen Wohnsitz hast) versteuert. Die deutsche Steuernummer dient nur der umsatzsteuerlichen Abwicklung.

F: Wozu brauche ich eine EORI Nummer?
A: Die EORI Nummer ist für Importe aus dem Drittland (zB China) erforderlich und dient der Identifizierung bei der Zollabfertigung. Ohne EORI Nummer können keine Waren aus dem Drittland importiert werden.

F: Brauche ich für jede Umsatzsteueridentifikationsnummer eine eigene EORI Nummer?
A: Nein, es gibt innerhalb der EU eine einzige EORI Nummer die EU-weit verwendet wird.

F: Woher bekomme ich die EORI Nummer?
A: Diese wird vom österreichischen Zollamt erteilt. Der Antrag muss online gestellt werden. Hier ist der Link dazu:
https://zrb.bmf.gv.at/extern/zrb/spring/eori-flow;jsessionid=6434A170A9C68234108C87D62969CE1A.vm_zrbpublic-gui_p03?execution=e1s1

F: Wann muss ich in Österreich Umsatzsteuermeldungen abgeben?
A: Wenn du im Vorjahr unter EUR 100.00 Umsatz erzielt hast, musst du deine Umsatzsteuermeldungen quartalsweise abgeben. Das gilt somit für alle Neugründer. Du kannst allerdings freiwillig monatlich die Umsatzsteuermeldungen abgeben.

F: Ich habe bereits zwei Jahre hintereinander einen Verlust erlitten. Bekomme ich jetzt Probleme mit dem Finanzamt?
A: Wenn mehrere Jahre hintereinander Verluste erwirtschaftet werden, kann steuerlich eine sogenannte „Liebhaberei“ vorliegen. Wenn „Liebhaberei“ vorliegt können die Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Ein Onlinehandel ist zunächst grundsätzlich als Einkunftsquelle anzusehen. Innerhalb eines Anlaufzeitraumes von drei Kalenderjahren ab Betriebseröffnung, liegt jedenfalls eine Einkunftsquelle vor. Sollten danach immer noch Verluste vorliegen, ist mit einer Prognoserechnung nachzuweisen, dass sich aus dieser Tätigkeit in einem vernünftigen Zeitraum ein Gesamtgewinn ergibt (es gibt keine starre Zeitvorgabe, kommt auf die Relation zum Mitteleinsatz an). In der Praxis sehen wir häufig, dass nach 2-3 Jahren eine Stellungnahme über den weiteren Plan des Amazon Business verlangt wird. In diesen Fällen helfen wir gerne mit einer Prognoserechnung.

F: Wo finde ich weitere Steuerinfos rund um Amazon FBA?
A: Folgt gerne unserem Youtube-Kanal: @steineronlinesteuerberatung bzw schaut auf www.mein-onlinesteuerberater.at hier haben wir unser Steuerwissen rund um Amazon FBA in Videos erklärt.