Menschen sind am Glücklichsten, wenn sie tun was sie lieben – wofür sie brennen.
Wir lieben Zahlen und brennen für eine effiziente Buchhaltung. Die besten Steuerlösungen zu finden, das ist unsere Leidenschaft. Unsere Kernkompetenz liegt in der steuerlichen Beratung und Begleitung von Onlinehändlern (Amazon FBA,…)
Wir freuen uns, dich und dein Online Business steuerlich begleiten zu dürfen!
Internet- und Versandhandel (Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagent)
Seit 1.1.2019 sind Betreiber von Onlineplattformen wie Amazon für die Zahlung der Umsatzsteuer in Deutschland haftbar. Daher verlangen Plattformen wie Amazon die Vorlage dieser Bescheinigung. Aus dieser Bescheinigung müssen folgende Informationen hervorgehen:
Damit wird gewährleistet, dass der Händler seinen steuerrechtlichen Pflichten nachkommt und die Onlineplattform trifft hierfür keine Haftung.
Diese muss beim Finanzamt (für österreichische Händler ist das das Finanzamt in München) beantragt werden. Hier ist der Link dazu:
https://www.lfst-rlp.de/fileadmin/user_upload/Steuer/Vordrucke/Umsatzsteuer/2019/USt_1_TJ_-_Deutsch_ausf%C3%BCllbar.pdf